Reitbuch

Pferde Dialog

Nutzungsbedingungen von reitbuch.com

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Pferde Dialog

1.) Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen ‚Kotten Kunterbunt / Pferde Dialog‘ (nachfolgend Betrieb genannt) und dem Teilnehmer bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge über die Ermöglichung von ‚Pferdezeit‘. Wir weisen darauf hin, dass wir ein junges dynamisches Unternehmen sind. Eine Anpassung, Weiterentwicklung und Veränderung der Geschäftsbedingungen sind nicht nur unumgehbar, sondern aus unserer Sicht äußerst wünschenswert. Wir möchten flexibel sein und bleiben und das Unternehmen so wachsen lassen, wie es sich ergibt oder ergeben soll. Mit allen Vorteilen für Euch und uns. Was wichtig ist: Wenn es Änderungen gibt, halten wir die gesetzlichen Regelungen ein und informieren natürlich schriftlich darüber.

2.) Gegenstand der Vereinbarung

Gegenstand des Vertrags ist die Ermöglichung von Pferdezeit. Der Vertrag kommt zustande, indem sich der Teilnehmer in unserem Online-Buchungssystem registriert, den dabei entstandenen Anmeldebogen unterschrieben im Betrieb abgibt und der Betrieb durch Aktivierung bzw. Freischaltung zustimmt. Bei Minderjährigen muss die Unterschrift durch die Erziehungsberechtigten erfolgen.

Je nach Vereinbarung und Freischaltung kann die Pferdezeit durch individuelle Buchung von Terminen über das Buchungssystem und/oder als regelmäßiger Stammplatz erfolgen. Die Zuweisung der Stammplätze erfolgt durch den Betrieb.

Die Pferdezeit erfolgt als Coaching im Umgang mit dem Pferd in Theorie und Praxis. Die Entscheidung über den Unterrichtsinhalt und den Ausführungsort obliegt den Trainern. Die Trainer entscheiden individuell, ob die Vor- und Nachbereitung der Pferde eigenständig außerhalb dieser Pferdezeit oder unter Anleitung innerhalb dieser Pferdezeit erfolgt.

Teilnehmer, die die Vor- und Nachbereitung der Pferde eigenständig außerhalb ihrer Unterrichtseinheit / Pferdezeit erledigen, müssen für Aufgaben der Versorgung und Pflege (Putzen, Füttern, Misten, Fegen, Aufräumen, etc.) mindestens eine Zeitstunde zusätzlich am Hof verbringen. Alle Teilnehmer ab 7 Jahre verpflichten sich, vor bzw. nach ihrer Einheit eine Schubkarre zu misten. Bei Reitbeteiligungen sind es 2 Schubkarren. Kinder unter 7 Jahre sind hiervon ausgenommen. Sie dürfen aber gerne zusammen mit den Eltern ebenfalls beim Misten helfen.

Unter Pferdezeit verstehen wir Zeit mit den Pferden und alles rund um das Thema Pferd. Es ist ausdrücklich nicht als reine Reit-Zeit zu verstehen. Wobei dies bei Teilnehmern, die Ihre Pferde eigenständig versorgen können, durchaus reine Reit-Zeit sein kann. Wir verfolgen das Konzept, nicht zu werten, was im Umgang mit dem Pferd wichtiger ist. Das Führen, der Umgang mit dem Pferd, die Theorie, der ausbalancierte Sitz, die enge Verbindung oder einfach Spaß und Quatsch mit dem Pony - dies alles ist für uns Pferdezeit.

Besonders für die Kindergruppen gilt:

Unser Ziel ist es, auf die Bedürfnisse der Teilnehmer und Ponys zu schauen, und auch darauf, wie es sich in der Gruppe gut anfühlt. Regeln wie: Du warst letztes Mal erste, heute ist xy zuerst dran –gibt es hier nicht. Auch muss hier nicht jeder Teilnehmer gleich lange auf dem Pferd sein. Wer lieber am Boden etwas machen möchte - das ist genauso ok für uns. Und auch Zuschauen und erstmal die anderen machen lassen, ist wertvoll.

Besonders für die Horsemanship Kinder- und Jugendgruppen gilt:

Es ist wünschenswert, dass sich die Eltern der teilnehmenden Kinder / Jugendlichen mit dem Konzept Horsemanship und der Pferdekommunikation ein wenig auseinander setzen und diesen Ansätzen im Grundsatz zustimmen. Das gewährleistet, dass das von den Teilnehmern Erlernte von den Eltern verstanden und mitgetragen werden kann. Es hat sich in den letzten Jahren viel in der Pferde-Mensch-Welt verändert und es verändert sich weiterhin. Diese Entwicklungen sind auch für Sie als Eltern spannend. Wir geben gerne Tipps, wo und wie man sich informieren kann.

Für die Einzeleinheiten 45 Min Horsemanship gilt:

Hier gilt das Prinzip der ‚Akademischen Viertel Stunde‘. Das bedeutet, dass, wenn eine Einheit für 11 Uhr angesetzt ist, diese frühestens um 11 Uhr und spätestens um 11:15 Uhr beginnt.

Es ist wünschenswert, dass sich das Pferde-Mensch Team mindestens 15 Minuten vor der Einheit aufwärmt. In diesem Fall also ab 10:45 Uhr. Je nach Leistungsstand bedeutet dies: zusammen Zeit verbringen / eine Verbindung herstellen / sich gezielt warm spielen.

Eine Ausnahme bildet die erste Einheit. Hier ist es wichtig das Pferde-Mensch-Team von Anfang an beobachten und kennen lernen zu können. In diesem Fall also bitte einfach ab 11 Ur auf dem Platz sein und einfach warten, bis es los geht.

Wir sind alle mit Herz und Motivation dabei. Manchmal dauert es etwas länger, bis etwas verstanden wird, oder das Pferd die richtige Lösung gefunden hat. Wenn wir mit eurem Einverständnis die Einheit verlängern, rechnen wir die zusätzliche Zeit in 15 Minuten Schritten ab.

Für Einheiten außerhalb des Hofes gilt:

Für jeden gefahrenen Kilometer zu euch (einfache Strecke ab Kotten Kunterbunt) rechnen wir einen Euro ab. Die Anfahrtskosten können unter mehreren Teilnehmern geteilt werden. Bei nur einer Einheit, zum Beispiel weil die anderen Teilnehmer im Urlaub sind, fällt eine Gebühr von 10 Euro zusätzlich an.


3.) Risiko und Haftung

Das Reiten erfolgt auf eigene Gefahr. Zeit mit Pferden verbringen birgt grundsätzlich ein Risiko, da das Verhalten der Tiere nicht immer vorhergesehen werden kann.

a. Haftung

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung der Teilnehmer werden empfohlen.

Insbesondere weisen wir darauf hin, dass durch den Betrieb, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen für Unfälle und Schäden, die während der Zeit des Aufenthaltes im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen, eine Haftung nur soweit übernommen wird, als der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht.

Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit Dritter ist jegliche Haftung ausgeschlossen.

Haftungsansprüche müssen unmittelbar und unverzüglich nach dem Schadensereignis angemeldet werden.

Der Betrieb haftet nicht für Verlust von mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände.

b. Aufsichtspflicht

Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts- und Haftungspflicht entlassen.

c. Hinweise

Reitplätze, Koppeln, Pferdeboxen u.Ä. dürfen nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis betreten werden. Das Füttern der Pferde ist nur nach Absprache gestattet.

d. Helmpflicht

Alle Reiter müssen beim Reiten einen Reithelm nach gültiger Euronorm tragen.

e. Weitere Ausrüstung der Reiter

Das Tragen von folgender, geeigneter Kleidung während der Pferdezeit wird empfohlen: Reithose, feste Schuhe/Stiefel mit Absatz, die über den Knöchel reichen und das Tragen von Reithandschuhen. Bei ungeeigneter Kleidung und/oder Schuhwerk ist die Teilnahme an der Pferdezeit nicht möglich. Teilnehmer mit langen Haaren müssen diese zu einem Zopf zusammen binden, dies gilt auch für die Zeit der Vor- und Nachbereitung.

f. Auskunftspflicht

Die Teilnehmer bzw. deren Sorgeberechtigte bestätigen, dass sie körperlich und geistig dazu in der Lage sind, an der Pferdezeit teilzunehmen. Etwaige Probleme, die dem theoretischen oder praktischen Unterricht entgegenstehen könnten, sind vor dem Unterricht mitzuteilen.

Dies gilt auch für Besonderheiten im emotionalen Bereich. Pferde sind sehr feinfühlig. Daher ist es wichtig, etwaige Besonderheiten offen zu kommunizieren.

Zum Wohle unserer Pferde besteht eine Gewichtsgrenze der Reiter von 85kg.

4.) Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Sollten die Preise angepasst werden, wird dies vorher kommuniziert.

Das Pferdezeit-Abo ist vom Teilnehmer jeweils bis zum 5. eines Monats zu bezahlen und gilt für eine Einheit pro Woche am festgelegten Termin (Stammplatz). Die Monatspreise sind eine Mischkalkulation und basieren auf der üblichen Anzahl an Terminen im Jahr. Für Monate, in denen die Werktage so fallen, dass fünfmaliger Unterricht erfolgt, muss nicht entsprechend mehr bezahlt werden. Umgekehrt reduziert sich der Preis aber auch nicht, wenn durch Schulferien und Feiertage weniger Termine im Monat stattfinden.

Einzelstunden, Ausritte, Kurse, 10ner Karten, Wertkarten oder sonstige Veranstaltungen müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung bezahlt werden. Kurse mit einem Wert über 300 Euro können in 2 Raten bezahlt werden.

5.) Unterrichtsausfall

Fällt der Unterricht aus betrieblichen Gründen aus, so wird mindestens ein Ersatztermin angeboten. Dies gilt nicht für Reitstunden, die aufgrund von höherer Gewalt abgesagt werden müssen. Hierzu zählen insbesondere extreme Witterungsverhältnisse. Eine Rückvergütung der nicht in Anspruch genommener Reitstunden wird nicht gewährt.

Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die im Risikobereich des Reitschülers liegen, wird eine Rückvergütung nicht in Anspruch genommener Reitstunden nicht gewährt.

6.) Buchung und Absage von Reitstunden

Die Buchung und Stornierung von Teilnahmen erfolgt generell ausschließlich über das Online-Buchungssystem und ist verbindlich.

Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, so ist die Teilnahme möglichst frühzeitig über das Online-Buchungssystem zu stornieren, damit der Platz für andere Teilnehmer frei wird.

Wird eine Anmeldung zu einer individuellen Reitstunde rechtzeitig vor Ablauf der Stornofrist storniert, so wird das verwendete Guthaben gutgeschrieben und kann für eine spätere Buchung verwendet werden. Eine Auszahlung ist nicht möglich.

Wird die Teilnahme an einem Stammplatz eines Pferdezeit-Abos storniert, so besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin. Aus Kulanz können Termine, die rechtzeitig vor Ablauf der Stornofrist storniert wurden, innerhalt von 4 Wochen nachgeholt werden, sofern freie Plätze verfügbar sind. Sollten keine Ersatztermine verfügbar sein oder können diese nicht wahrgenommen werden, so verfällt diese Nachholmöglichkeit automatisch.

Bei kurzfristiger Absage nach Ablauf der Stornofrist oder Nichtabsage wird die Pferdezeit normal berechnet. Individuelle Absprachen bei längerer Krankheit oder ähnlichem sind möglich.

7.) Vertragslaufzeit und Kündigung des Pferdezeit-Abos

Ein Pferdezeit-Abovertrag beginnt mit der Abgabe des Anmeldebogens und läuft auf unbestimmte Zeit. Der Abo-Vertrag kann unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Kündigung ist möglich mit einer Frist von einem Monat zum Ende Juli und Ende Januar und ist dem Betrieb schriftlich mitzuteilen.

8.) Buchung und Absage von Kursen / Programmen / Lehrgängen mit einem Wert über 300 Euro

Die Bezahlung der Angebote mit einem Betrag von über 300 Euro kann in 2 Raten erfolgen. Die 1. Rate in Höhe von 50% der Kursgebühr wird bei Buchung fällig, die 2. Rate (50% der Kursgebühr) ist 14 Tage vor Lehrgangsbeginn auf das genannte Konto zu überweisen. Es kann auch der gesamte Betrag sofort bei Buchung bezahlt werden.

Die Unterbringungsmöglichkeiten sowie die Kosten für die Unterbringung eines Gastpferdes können vorab beim Veranstalter erfragt werden.

Stornierungen bis 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn sind kostenlos. Bei Stornierungen zwischen 6 Wochen und 14 Tage vor Lehrgangsbeginn werden 50% des Kurspreises als Stornogebühr fällig. Bei Stornierungen weniger als 14 Tage vor Lehrgangsbeginn wird der gesamte Kaufpreis als Stornogebühr fällig.

Bereits getätigte Anzahlungen werden nach Abzug der Stornogebühren im Reitbuch als Wertguthaben gutgeschrieben und können z.B. für den Kauf anderer Kurse eingesetzt werden.

9.) Einwilligung zur Foto- und Videoveröffentlichung

Mit der Buchung der Pferdezeit stimmen Sie zu, dass Fotos und Videos, welche auf dem Kotten Kunterbunt, während der Einheiten oder im Rahmen von Veranstaltungen aufgenommen werden, durch den Betrieb genutzt werden dürfen. Diese können zu folgenden Zwecken verwendet werden:

Website des Betriebs

Social-Media-Kanäle (z. B. Facebook, Instagram)

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Zeitungsartikel, Flyer, Werbematerial)

Interne Dokumentation und Präsentationen

Ein Widerspruch ist jederzeit schriftlich möglich.

10.) Schlussbestimmungen

Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt das einschlägige gesetzliche Recht.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Die AGBs befinden sich derzeit in der Entwicklung. Bei Änderungen der AGB werden Sie schriftlich informiert.